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Design – das unterschätzte Schutzrecht

Wenn es um geistiges Eigentum geht, denken die meisten Unternehmer an Marken, Patente und Urheberrechte. Und sofort auch an hohe Kosten und Gebühren. Dabei gibt es eine kostengünstige Geheimwaffe – das eingetragene Design, früher Geschmacksmuster genannt. Als Design lassen sich die Form- und Farbgestaltung der unterschiedlichsten Erzeugnisse schützen und somit auch für maximal 25 Jahre monopolisieren. Schon ab 60,00 € (elektronische Anmeldung) können sich Unternehmen diesen exklusiven Schutz sichern. Voraussetzung ist immer, dass ein Design neu und eigenartig ist, was bei der Eintragung durch das Amt nicht geprüft wird.

Was es mit der Neuheit und der Eigenart auf sich hat, welche Erzeugnisse nicht schutzfähig sind und wie man beim Schutz strategisch am besten vorgeht, erläutert Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. in einem kurzweiligen Vortrag mit vielen Praxisbeispielen. Der Vortrag richtet sich an Unternehmen, die selbst innovative Formen und Gestaltungen herstellen oder vertreiben oder auch Kreativdienstleistungen für Dritte erbringen.

Vortragsinhalte:

– Was ist als Design schutzfähig?

– Wie kann ich gegen Nachahmungen meines Designs vorgehen?

– Wie melde ich ein Design richtig an?

– Was hat es mit dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz auf sich?

Thema: Design – das unterschätzte Schutzrecht

Referent: Rechtsanwalt Martin Boden, LL.M., Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Die Anmeldung erfolgt hier.

www.tzniederrhein.de

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