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Corona-Pandemie, Hilfen für Kreativebranche & Kultur
Soforthilfe für Künstler*innen
UPDATE: Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt -Finanzvolumen ausgeschöpft, Folgelösung wird derzeit erarbeitet – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Große Nachfrage von Betroffenen zeigt Wichtigkeit dieser schnellen Unterstützung für die Kultur
mehr Informationen und Aktualisierungen findet Ihr hier: https://www.mkw.nrw/node/1682?fbclid=IwAR3Bn0-0M8ysCQUEwuEcyA_4mlF9VCHF6NlsXQXCWpVk8JeJo9EKkNl1NKY
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NEU: Anpassung des Veranstaltungsvertragsrechts:
Am 8. April 2020 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beschlossen.
Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport-, oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sollen danach Inhabern von Eintrittskarten, die vor dem 08.03.2020 erworben wurden, anstelle einer Erstattung der Eintrittspreise einen Gutschein übergeben können, wenn die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann.
Der Gutschein kann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Erfasst von der Regelung sind nicht nur Eintrittskarten für einmalige Veranstaltungen, sondern auch Dauerkarten. Wenn der Gutschein bis zum 31.12.2021 nicht eingelöst ist, muss der Veranstalter den Wert (Eintrittspreis inkl. etwaiger Vorverkaufsgebühren) erstatten. Ist die Verwendung des Gutscheins für dessen Inhaber unzumutbar, kann er/sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen.
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Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
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Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind und von Einnahmeausfällen betroffen sind, können der KSK die geänderte Einkommenserwartung melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Das Formular finden Sie hier. Bestehen darüber hinaus akute Zahlungsschwierigkeiten können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.
Für Unternehmen können die Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 76 SGB IV gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag voraus, wobei Sie das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen belegen müssen.
Über den Antrag entscheiden „nach pflichtgemäßem Ermessen“ die Krankenkassen Ihrer Arbeitnehmer*innen als zuständige Einzugsstellen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständigen Krankenkassen.
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GEMA Nothilfe-Programm
Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponist*innen und Textdichter*innen, die zugleich als Performer*innen auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der Woche veröffentlichen https://www.gema.de/aktuelles/
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Fördermittel für laufende Projekte
Sie setzen gerade mit Hilfe von Fördermitteln ein Projekt um und müssen Veranstaltungen und/oder Reisen absagen? Wie sich das auf die Abrechnung der Fördermittel auswirkt, dazu gibt es noch keine allgemeingültige Regelung.
Für die vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW geförderten Projekte gilt: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters kündigte an, bei vom Bund geförderten Projekten und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten. Weitere Informationen zu den Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung finden Sie hier.